Konkreter Wolfsverdacht aufgrund des Rissbildes.
DIE ENTNOMMENEN · DOSSIER 16 · VO16
Vier tote Schafe. Zahlreiche vermisst. Ein Verdacht öffnete rund 97 Quadratkilometer für den Abschuss.
Leisach / Tristach · August bis September 2026
Beim Erlass bestand ein konkreter Wolfsverdacht. Ein bestimmtes Individuum war nicht identifiziert.
Acht Jagdgebiete, rund 97 km² und eine fast vierwöchige Abschussfreigabe. Ein Abschuss unter VO16 wurde öffentlich nicht gemeldet.

Der Befund auf einen Blick
Was ist belegt, was bleibt offen?
Register: Wolf nachgewiesen; Methode und Zeitpunkt fehlen.
Kein bestimmter Wolf war identifiziert.
Regulär ausgelaufen, kein Abschuss gemeldet.
Der Fall als Übersicht
VO16 auf einen Blick
Acht Jagdgebiete, rund 97 km², ein Verdachtsfall beim Erlass und kein öffentlich gemeldeter Abschuss.

DIE ENTNOMMENEN · DOSSIER 16
Vier tote Schafe. Zahlreiche vermisst. Ein Verdacht öffnete rund 97 Quadratkilometer für den Abschuss.
Maßnahmenverordnung VO16 · Leisach / Tristach · 2026
Vier tote Schafe. Zahlreiche vermisst. Ein Verdacht öffnete rund 97 Quadratkilometer für den Abschuss.
Maßnahmenverordnung VO16 · Leisach / Tristach · 2026
Am 6. August 2026 wurden auf der Reiterhof-Leisacher-Alm im Gemeindegebiet von Leisach vier tote Schafe amtstierärztlich begutachtet. Zahlreiche weitere Schafe wurden vermisst. Aufgrund des Rissbildes bestand der konkrete Verdacht auf einen Wolf.
Bereits am folgenden Tag erließ die Tiroler Landesregierung VO16. Sie erlaubte die Tötung eines Tieres der Art Wolf in acht Jagdgebieten des Bezirks Lienz. Die amtlichen TIRIS-Flächen dieser Jagdgebiete summieren sich auf rund 97 Quadratkilometer, etwa 13.600 Fußballfelder.
Die Erläuterungen halten fest, dass das Ereignis keinem bestimmten Individuum zugeordnet werden konnte. Die Verordnung lief am 2. September regulär aus. Ein Abschuss unter VO16 wurde öffentlich nicht gemeldet.
Die Entscheidungskette
- 6. August 2026: Rissbegutachtung auf der Reiterhof-Leisacher-Alm; vier Schafe tot, zahlreiche weitere vermisst.
- 7. August 2026: VO16 wird kundgemacht. Grundlage ist ein konkreter Wolfsverdacht aufgrund des Rissbildes.
- 7. August bis 2. September 2026: Die Entnahme eines Wolfs ist in acht Jagdgebieten zulässig.
- 2. September 2026: VO16 tritt regulär außer Kraft. Ein Abschuss wurde öffentlich nicht gemeldet.
Was beim Erlass belegt war
Belegt waren vier tote und zahlreiche vermisste Schafe sowie ein amtstierärztlich beurteiltes Rissbild. Die Erläuterungen sprechen ausdrücklich von einem konkreten Verdacht auf einen Wolf.
Das öffentliche Nachweisregister führt das Ereignis vom 6. August inzwischen als „Wolf nachgewiesen“. Nicht veröffentlicht sind dort Zeitpunkt und Methode dieser Bestätigung. Damit bleibt offen, ob das Ergebnis bereits beim Erlass vorlag oder erst danach gewonnen wurde.
Kein bestimmter Wolf
Die Erläuterungen wenden ausdrücklich die Regeln für Ereignisse an, die keinem bestimmten Individuum zugeordnet werden können. Deshalb wurde die Entnahme räumlich auf Jagdgebiete innerhalb eines Radius von höchstens zehn Kilometern und zeitlich auf höchstens acht Wochen begrenzt.
Die Verordnung benannte somit keinen identifizierten Wolf. Öffentlich dokumentiert sind weder ein genetisches Individualprofil noch Geschlecht, Alter oder andere Merkmale, anhand derer der verursachende Wolf im Gelände hätte erkannt werden können.
Acht Jagdgebiete, rund 97 Quadratkilometer
VO16 galt in den Jagdgebieten Amlach, Kerschbaumeralpe, Lavant, Leisacher Koflalpe, Leisach-Schattseite, Rauchkofel, Schwarzboden und Tristach. Die Summe der amtlichen TIRIS-Katasterflächen beträgt 9.698 Hektar oder rund 97 Quadratkilometer. Das entspricht ungefähr 13.600 Fußballfeldern.
Der Vergleich beschreibt die Größenordnung des rechtlich freigegebenen Raums. Er beweist nicht, dass jede Teilfläche gleichzeitig bejagt oder vom Wolf genutzt wurde.
Herdenschutz und Alternativen
Die Erläuterungen verweisen auf das Alpschutzgebiet und ein zusätzlich eingeholtes Fachgutachten zu Behirtung und Herdenschutzhunden. Daraus wird allgemein geschlossen, auf den Almen der betroffenen Jagdgebiete seien keine Herdenschutzmaßnahmen möglich.
Nicht öffentlich zugänglich sind eine fallbezogene Bewertung der Reiterhof-Leisacher-Alm, Angaben zum Schutz der betroffenen Herde, konkret geprüfte Maßnahmen, Kosten, Umsetzungsfristen oder die vollständige fachliche Grundlage. Damit lässt sich die behauptete Alternativlosigkeit von außen nicht überprüfen.
Der Ausgang
VO16 trat am 2. September 2026 regulär außer Kraft. Im RIS findet sich keine Aufhebungsverordnung wegen einer Tötung. Auch das Land Tirol meldete öffentlich keinen Abschuss unter VO16.
Damit endete eine fast vierwöchige Abschussfreigabe, ohne dass öffentlich nachvollziehbar wurde, welches Individuum gesucht wurde, ob der Ausgangswolf im Gebiet blieb oder welche nichtletalen Maßnahmen konkret geprüft worden waren.
Offene Kernfragen
- Wann und mit welcher Methode wurde der Verdacht vom 6. August als Wolfsnachweis bestätigt?
- Wurde aus den Rissproben ein genetisches Individualprofil gewonnen?
- Wie sollte der verursachende Wolf innerhalb von rund 97 Quadratkilometern erkannt werden?
- Wie viele Schafe blieben endgültig vermisst und welche Befunde ergaben sich dazu?
- Welche konkreten Herdenschutzmaßnahmen bestanden auf der Reiterhof-Leisacher-Alm?
- Welche Alternativen wurden für diese Herde tatsächlich geprüft und aus welchen Gründen verworfen?
- Welche Nachweise belegten während der Laufzeit, dass sich der verursachende Wolf noch im Maßnahmengebiet befand?
- Welche Kontrollen und Meldungen dokumentieren den Vollzug der Verordnung bis zum 2. September?
Transparenz
Quellen
16. Maßnahmenverordnung
VBl. Tirol Nr. 75/2026; acht Jagdgebiete; Ende 2. September.
RIS öffnenPrimärquelleErläuterungen
Rissbild, Alternativenprüfung, Gebietsabgrenzung und fehlende Individualisierung.
RIS-SuchePrimärquelleErlassmeldung
Vier tote und zahlreiche vermisste Schafe; konkreter Verdacht.
Land TirolBehördenquelleNachweisregister
Das Ereignis vom 6. August in Leisach wird später als Wolfsnachweis geführt.
Land TirolBehördenquelleJagdkataster Tirol
Grundlage der Flächensumme von 96,98 km².
MetadatenGeodaten