DIE ENTNOMMENEN · DOSSIER 14 · VO14

Zwei tote Schafe. Vier verschwunden. Einen Monat später wurde die Abschussfreigabe auf einen adulten Wolf begrenzt.

Kaunertal · Juli bis September 2026

Beim Erlass bestand ein konkreter Verdacht. Nach dem Nachweis von Wolfsnachwuchs im Bezirk änderte das Land den Wortlaut von „ein Tier“ auf „ein adultes Tier“.

34 Jagdgebiete, rund 502 km² und eine nachträglich geänderte Abschussfreigabe. Ein Abschuss unter VO14 wurde nicht öffentlich gemeldet.

Nahaufnahme eines hellen Wolfs als Symbolbild
Symbolbild. Foto: Sinful / Pexels, Foto-ID 32473280. Das abgebildete Tier steht in keinem Zusammenhang mit VO14.

Der Befund auf einen Blick

Was ist belegt, was bleibt offen?

BEIM ERLASS

Konkreter Wolfsverdacht aufgrund des Rissbildes.

SPÄTER

Das Register führt den Fall als Wolfsnachweis; Zeitpunkt und Methode fehlen.

ÄNDERUNG

Ab 4. September durfte nur noch ein adultes Tier entnommen werden.

AUSGANG

Kein Abschuss unter VO14 öffentlich gemeldet.

Der Fall als Übersicht

VO14 auf einen Blick

34 Jagdgebiete, rund 502 km², ein Verdachtsfall beim Erlass und eine später eingeengte Abschussfreigabe.

Fallgrafik zu VO14 im Kaunertal
Flächennäherung aus amtlichen TIRIS-Katasterflächen. Zum Vergrößern anklicken.

DIE ENTNOMMENEN · DOSSIER 14

Zwei tote Schafe. Vier verschwunden. Einen Monat später wurde die Abschussfreigabe auf einen adulten Wolf begrenzt.

Maßnahmenverordnung VO14 · Kaunertal · 2026

Zwei tote Schafe. Vier verschwunden. Einen Monat später wurde die Abschussfreigabe auf einen adulten Wolf begrenzt.

Maßnahmenverordnung VO14 · Kaunertal · 2026

Am 30. Juli 2026 wurden auf der Gsahl-Alm im Gemeindegebiet Kaunertal zwei tote Schafe begutachtet. Vier weitere Tiere konnten nicht aufgefunden werden. Laut den Erläuterungen bestand aufgrund des Rissbildes ein konkreter Verdacht auf einen Wolf. Ein genetischer Nachweis oder die Zuordnung zu einem bestimmten Individuum war beim Erlass nicht dokumentiert.

Fünf Tage später, am 4. August, erließ die Tiroler Landesregierung VO14. Sie erlaubte die Tötung eines Tieres der Art Wolf in 34 Jagdgebieten. Die amtlichen TIRIS-Flächen dieser Jagdgebiete summieren sich auf rund 502 Quadratkilometer, etwa 70.300 Fußballfelder.

Am 1. September meldete das Land vier fotografisch dokumentierte junge Wölfe in Fiss. Damit war Wolfsreproduktion im Bezirk Landeck bestätigt. Für eine genetische Zuordnung der Jungtiere lag nach Angaben des Landes noch kein geeignetes Probenmaterial vor. Drei Tage später änderte die Landesregierung VO14: Seit 4. September durfte nur noch ein adultes Tier getötet werden. Die 34 Jagdgebiete und das Enddatum blieben gleich.

Die veröffentlichten Rechtsakte erklären nicht, was die Änderung fachlich auslöste. Die zeitliche Nähe zum Nachweis der Jungtiere ist dokumentiert; ein ursächlicher Zusammenhang ist daraus allein nicht bewiesen.

Die Entscheidungskette

  • 30. Juli 2026: Rissbegutachtung auf der Gsahl-Alm; zwei Schafe tot, vier nicht aufgefunden.
  • 4. August 2026: Erlass von VO14. Grundlage war ein konkreter Wolfsverdacht aufgrund des Rissbildes.
  • 18. August 2026: Eine Wildkamera in Fließ zeigt laut Land Tirol eine weibliche Wölfin mit erkennbarer Gesäugeleiste.
  • 28. August 2026: Vier junge Wölfe werden in Fiss gesichtet und fotografisch dokumentiert.
  • 1. September 2026: Das Land veröffentlicht den bestätigten Reproduktionsnachweis.
  • 4. September 2026: VO14 wird geändert. Aus „einem Tier der Art Wolf“ wird „einem adulten Tier der Art Wolf“.
  • 27. September 2026: VO14 tritt regulär außer Kraft. Ein Abschuss unter VO14 wurde öffentlich nicht gemeldet.

Was beim Erlass belegt war

Belegt waren zwei tote und vier nicht aufgefundene Schafe sowie ein amtstierärztlich beurteiltes Rissbild. Die Erläuterungen sprechen ausdrücklich von einem konkreten Verdacht auf einen Wolf.

Das öffentliche Nachweisregister führt das Ereignis vom 30. Juli inzwischen als „Wolf nachgewiesen“. Nicht veröffentlicht sind dort Zeitpunkt und Methode dieser späteren Bestätigung. Damit bleibt offen, ob das Ergebnis bereits beim Erlass vorlag oder erst danach gewonnen wurde.

Kein bestimmter Wolf

Die Erläuterungen wenden ausdrücklich die Regeln für Ereignisse an, die keinem bestimmten Individuum zugeordnet werden können. Daher wurde die Freigabe räumlich über Jagdgebiete innerhalb eines Radius von bis zu zehn Kilometern und zeitlich über höchstens acht Wochen abgegrenzt.

Öffentlich nicht dokumentiert sind:

  • ein genetisches Individualprofil des Ausgangswolfs,
  • Geschlecht oder Alter des Ausgangswolfs,
  • eine fortlaufende Beobachtung dieses Tiers nach dem 30. Juli,
  • eine Methode, mit der im Feld der verursachende Wolf erkannt werden konnte.

34 Jagdgebiete, rund 502 Quadratkilometer

VO14 galt in 34 Jagdgebieten in den Bezirken Landeck und Imst. Die Summe der amtlichen TIRIS-Katasterflächen beträgt rund 50.234 Hektar oder 502 Quadratkilometer. Das entspricht ungefähr 70.300 Fußballfeldern.

Der Flächenvergleich beschreibt die Größenordnung des rechtlich freigegebenen Raums. Er beweist nicht, dass jede Teilfläche gleichzeitig bejagt oder vom Wolf genutzt wurde.

Die Änderung vom 4. September

Der ursprüngliche § 1 erlaubte die Entnahme „von einem Tier der Art Wolf“. Die Änderungsverordnung ersetzte diese Formulierung durch „von einem adulten Tier der Art Wolf“. Sonst blieb die Liste der 34 Jagdgebiete unverändert; auch das Außerkrafttreten am 27. September wurde nicht geändert.

Damit entstand eine neue praktische Frage: Wie sollte unter Jagdbedingungen verlässlich festgestellt werden, dass ein angesprochener Wolf adult war? Der veröffentlichte Änderungstext nennt dafür keine Kriterien. Ebenso wenig legt er offen, ob die bekannte Reproduktion im Bezirk die Änderung auslöste.

Herdenschutz und Alternativen

Die Erläuterungen verweisen auf das Alpschutzgebiet und ein zusätzlich eingeholtes Fachgutachten zu Behirtung und Herdenschutzhunden. Daraus wird allgemein geschlossen, auf den Almen der betroffenen Jagdgebiete seien keine Herdenschutzmaßnahmen möglich.

Nicht öffentlich zugänglich sind eine fallbezogene Bewertung der Gsahl-Alm, konkrete geprüfte Maßnahmen, Kosten, Umsetzungsfristen oder die vollständige fachliche Grundlage. Dadurch lässt sich die behauptete Alternativlosigkeit von außen nicht nachvollziehen.

Der Ausgang

Im RIS ist keine Aufhebung wegen einer Tötung unter VO14 veröffentlicht. Auch in den öffentlichen Mitteilungen des Landes findet sich kein gemeldeter Abschuss zu diesem Fall. VO14 lief daher nach öffentlich erkennbarem Stand am 27. September regulär aus.

Offene Kernfragen

  1. Wann und mit welcher Methode wurde der Verdacht beim Ereignis vom 30. Juli später als Wolfsnachweis bestätigt?
  2. Wurde ein genetisches Individualprofil erstellt und, falls ja, warum wurde es nicht veröffentlicht?
  3. Welche fachlichen Erkenntnisse führten zur Änderung vom 4. September?
  4. Stand die Beschränkung auf ein adultes Tier mit dem kurz zuvor bestätigten Wolfsnachwuchs in Zusammenhang?
  5. Nach welchen überprüfbaren Merkmalen sollten Jäger im Gelände ein adultes Tier von einem Jung- oder subadulten Tier unterscheiden?
  6. Welche konkreten Herdenschutzmaßnahmen wurden auf der Gsahl-Alm geprüft und aus welchen Gründen verworfen?
  7. Welche Nachweise belegten, dass sich der verursachende Wolf während der fast achtwöchigen Laufzeit noch im rund 502 Quadratkilometer großen Maßnahmengebiet befand?

Transparenz

Quellen

14. Maßnahmenverordnung

VBl. Tirol Nr. 70/2026; ursprünglich „ein Tier der Art Wolf“; Ende 27. September.

RIS öffnenPrimärquelle

Änderungsverordnung

VBl. Tirol Nr. 88/2026; seit 4. September nur noch ein adultes Tier.

RIS öffnenPrimärquelle

Erläuterungen

Gsahl-Alm, Rissbild, fehlende Individualisierung, Gebiets- und Fristabgrenzung.

RIS-DokumentseitePrimärquelle

Land Tirol

Zwei tote und vier fehlende Schafe; konkreter Verdacht beim Erlass.

PressemitteilungBehördenquelle

Wolfsnachwuchs

Vier junge Wölfe in Fiss; Reproduktion im Bezirk Landeck bestätigt.

Land TirolBehördenquelle

Nachweisregister

Der Fall vom 30. Juli wird später als Wolf nachgewiesen geführt.

Land TirolBehördenquelle

Jagdkataster Tirol

Grundlage der Flächensumme von 502,34 km².

MetadatenGeodaten
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